Schülervertretung

Die Schülervertretung an der KHSW wird jedes Jahr gemäß §§ 31ff des Schulgesetzes von Rheinland-Pfalz neu gebildet. Dazu lassen die Klassenleitungen Klassensprecherinnen und Klassensprecher wählen und die Vertrauenslehrkraft beruft danach die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher ein.

§ 31 Vertretungen für Schülerinnen und Schüler
(1) Bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule wirken die Schülerinnen und Schüler durch ihre Vertretungen eigenverantwortlich mit. [...]
(4) Vertretungen für Schülerinnen und Schüler sind die Klassenversammlung, die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher sowie die Versammlung der Schülerinnen und Schüler. Sonstige Vertretungen werden nach Bedarf gebildet.

§ 32 Klassenversammlung
(1) Die Klassenversammlung hat die Aufgabe, in allen Fragen, die sich bei der arbeit der Klasse ergeben, zu beraten und zu beschließen; sie fördert die zusammenarbeit in der Klasse. Die Klassenleiterin oder der Klassenleiter unterrichtet die Klassenversammlung über Angelegenheiten, die für die Klasse von Bedeutung sind.
(2) Die Klassenversammlung besteht aus den Schülerinnen und Schülern der Klasse. Sie wählt aus ihrer Mitte die Klassensprecherin oder den Klassensprecher; diese oder dieser vertritt die Belange der Klasse gegenüber der Schule. [...]

§ 33 Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Verbindungslehrkräfte
(1) Die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher ist für alle Belange der Schülerinnen und Schüler zuständig, welche die Schule in ihrer gesamtheit angehen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Versammlung über Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.
(2) Die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher besteht aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern aller Klassen der Schule. Sie wählt aus der Mitte der Schülerinnen und Schüler die Schülersprecherin oder den Schülersprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. [...]
(3) an berufsbildenden Schulen, die mehrere Schulformen umfassen, bestehen Versammlungen der Klassensprecherinnen und Klassensprecher für die jeweiligen Schulformen; diese wählen jeweils aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Vorsitzenden und ihre Vertreterinnen
und Vertreter wählen aus ihrer Mitte die Schülersprecherin oder den Schülersprecher; [...]
(5) Die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher wählt mindestens eine Lehrkraft als Verbindungslehrkraft. [...]

Darüber hinaus gibt es eine Stadtvertretung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher und die LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz.