Fachschule Automatisierungstechnik

Tätigkeits- und Anforderungsprofil [Bearbeiten]

Unter Automatisieren versteht man das Einsetzen technischer Mittel, um einen Vorgang selbstständig ablaufen zu lassen. Diese Definition nach DIN 19233 beschreibt global die Aufgaben eines Automatisierungstechnikers.

Neben fundierten Kenntnissen aller zum System gehörenden Komponenten ist insbesondere Systemdenken erforderlich. Die Automatisierungstechnikerin und der Automatisierungstechniker muss in der Lage sein, technische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und in funktionalen Abhängigkeiten zu denken.

Er plant selbstständig oder im Team mit Meistern und Ingenieuren ganze Neuanlagen automatisierter Systeme, ebenso Teilanlagen und den Einsatz bzw. die Integration von Maschinen innerhalb bestehender Systeme mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung und Kostenminimierung. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Überwachung dieser Systeme, deren Wartung und die Fehlersuche bei Störungen. Da die funktionsübergreifende Integration verschiedener Technologien und betriebswirtschaftlicher Faktoren ein besonderes Kennzeichen der Automatisierungstechnik ist, wird ein hohes Maß an Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.

Die Innovationsintervalle in der Automatisierungstechnik verkürzen sich rasant. Der Automatisierungstechniker muss daher in der Ausbildung befähigt werden, sich ständig neu zu orientieren und sich auf neue Organisationskonzepte, Technologien und Verfahren einzustellen.

Um Produktionsprozesse automatisieren zu können, benötigt die Automatisierungstechnikerin und der Automatisierungstechniker im wesentlichen Kompetenzen in Bezug auf die prozessunabhängigen Komponenten der Automatisierungstechnik, wie Sensoren, Antrieben, u. ä., als auch auf die prozessabhängige Dimension der Automatisierungstechnik, hier insbesondere die Realisation von Maschinenabläufen.

Die Aufteilung des Bildungsgangs in die beiden Schwerpunkte Produktionsautomatisierung und Prozessautomatisierung ermöglicht eine Vertiefung in bestimmten Tätigkeitsfeldern. So ist der Automatisierungstechniker mit dem Schwerpunkt Produktionsautomatisierung (in Worms nicht angeboten) in seiner Tätigkeit tendenziell näher an dem zu automatisierenden Objekt, also der Anlage. Die Automatisierungstechnikerin und der Automatisierungstechniker mit dem Schwerpunkt Prozessautomatisierung wird sich mehr mit den übergeordneten Mitteln, den Automatisierungssystemen und den Verfahren der Automatisierung, also mit Steuern und Leiten befassen.

(aus dem Lehrplan der Fachschule für Automatisierungstechnik)

Anmeldung [Bearbeiten]

Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen (beglaubigte Zeugniskopien, Verträge etc.) Ihrem Antrag beizufügen. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet!

Aufnahmeanträge im Sekretariat oder Downloadhier zum Herunterladen.

??? Online-Anmeldung

Bitte fügen Sie der Anmeldung folgende Unterlagen bei:
  1. Lebenslauf
  2. Abschlusszeugnis der letzten allgemeinbildenden Schule
  3. Abschlusszeugnis der Berufsschule
  4. Gesellenbrief
  5. Bestätigung der Arbeitspraxis, z.B. über einen bestehenden Arbeitsvertrag.

Weitere Verweise [Bearbeiten]

DownloadMerkblatt zum Herunterladen

DownloadLehrplan für die Fachschule für Prozessautomatisierung

Externer LinkÜbersicht über alle Lehrpläne der Fachschule für Technik

Module der Fachschule für Prozessautomatisierung [Bearbeiten]

Nr. Modulbezeichnung 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
TE01 Grundlegende Elemente und Handlungen (80) 80      
TE02 Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache (120) 120      
TE03 Kommunikation und Arbeitstechniken (100) 100      
TE04 Gestalten eines prozessorientierten Qualitätsmanagements im Unternehmen (120) 120      
AU05 Erstellen technischer Dokumentationen mit Standardsoftware (60) 60      
AU06 Automatisieren und Vernetzen mit Industrie-PC (160)   80 80  
AU07 Projektieren und Betreiben von Feldbussystemen (60)   60    
AU08 Planen, Programmieren und Inbetriebnehmen von Handhabungssystemen (100)   100    
AU09 Projektieren, Programmieren und Inbetriebnehmen von automatisierten Betriebseinrichtungen (260)   140 120  
PZ10 Verarbeiten digitaler und analoger Signale mit SPS und Mikrocontroller (180) (P)
    180  
PZ11 Entwerfen und Einsetzen von Messsystemen (100)   100    
PZ12 Projektieren, Aufbauen und Inbetriebnehmen geregelter Prozesse (120) (P)       120
PZ13 Visualisieren automatisierter Prozesse und Aufbauen von Prozessleitsystemen (160)       160
PZ14 Projektieren von Antrieben in der Automatisierungstechnik (100) (P)     100  
PZ15 Abschlussprojekt (80)       80
WP Ein bis zwei Wahlpflichtmodule (120)       120

(P) Prüfungsfach

Abschließende Leistungsfeststellung [Bearbeiten]

Schüler werden zur abschließenden Leistungsfeststellung nur zugelassen, wenn sie mind. 75% der Unterrichtszeit anwesend waren. Bei Nichtzulassung ist das Modul nicht bestanden.

Es ist keine Befreiung von der aLF möglich.

Die Gesamtnote der aLF kann aus mehreren Teilen (schriftlich (mind. 120 Minuten), praktisch, mündlich) zusammengesetzt sein, zur Bildung der Gesamtnote ist dann das arithmetische Mittel zu berechnen.

Eine Wiederholung der aLF ist möglich, wenn das Gesamtmodul nicht bestanden wurde. Auf Antrag kann dann der Unterricht noch einmal besucht werden, um auch die Vornote zu ändern. Eine Wiederholung der aLF soll formlos schriftlich beantragt werden.

Abschlussprojekt [Bearbeiten]

Am Ende der Ausbildung erstellen Schülerinnen und Schüler ein Abschlussprojekt.

Das Lernmodul Abschlussprojekt beginnt frühestens 6 Monate vor Ende des Bildungsganges und dauert 12 bis 16 Wochen. Es wird einzeln oder in Gruppen bis zu 4 Schüler durchgeführt. Thema, Beginn und Ende der Bearbeitung wird von dem oder den betreuenden Lehrern festgelegt. Informationsschriften zum Herunterladen finden Sie hier: Projektarbeit im Schuljahr 2015/16, Formular zur Projektarbeit (PDF) und Formular zur Projektarbeit (Word). Bei Gruppenarbeit ist das Thema so zu wählen, dass die individuellen Leistungen der Beteiligten festgestellt und bewertet werden können.

Über das Abschlussprojekt ist eine Dokumentation zu erstellen. Sie enthält die unterschriebene Erklärung des Prüflings, dass dieser die Projektarbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet und alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken als solche gekennzeichnet hat. Sie soll als Richtwert 50 Seiten +/- 10% ohne Verzeichnisse und Anhänge umfassen.

Die Projektarbeit wird von einem Lehrer oder einer Gruppe von Lehrern betreut.

Nach Abgabe der Dokumentation erfolgen eine Präsentation der Projektarbeit und ein Kolloqium von ca. 20 Minuten Dauer.

Die Endnote des Abschlussprojektes wird vom betreuenden Lehrer bzw. Lehrerteam festgesetzt. Dabei gilt folgende Gewichtung: 40% inhaltliche Bewältigung, 15% methodische Durchführung, 5% formale Anforderungen, 40% Präsentation und Kolloqium.

Ist die Endnote schlechter als ausreichend, kann das Abschlussprojekt auf Antrag einmal wiederholt werden.

Für das Abschlussprojekt wird ein Zertifikat erstellt.


download.gifProjektarbeit im Schuljahr 2023/2024
download.gifFormulare zur Projektarbeit.
download.gifProjektantrag.

Abschlussprüfung [Bearbeiten]

Eine Abschlussprüfung müssen alle Klassen der Fachschule ablegen.

Die Abschlussprüfung besteht aus 2 Aufsichtsarbeiten und dem Abschlussprojekt. Die Aufsichtsarbeiten werden in 2 Modulen geschrieben, die die Schule aus 3 im Lehrplan vorgegebenen auswählt.

Die Aufsichtsarbeit ersetzt die abschließende Leistungsfeststellung und dauert mindestens 180 Minuten. Alle weiteren Vorschriften zur aLF gelten sinngemäß für die Aufsichtsarbeiten.

Abschlusszeugnis [Bearbeiten]

Wer alle Module spätestens nach 6 Jahren erfolgreich abgeschlossen hat und die erforderliche einschlägige Berufstätigkeit nachweist, hat die Gesamtqualifikation erreicht und erhält ein Abschlusszeugnis. Dieses enthält alle Lernmodule mit Noten und eine Durchschnittsnote, die auf eine Stelle hinter dem Komma abgeschnitten wird und in die die Modulnoten arithmetisch gemittelt eingehen.

Im Abschlusszeugnis wird die Fachhochschulreife mit Studienberechtigung für Rheinland-Pfalz bestätigt. Wenn die Voraussetzungen für die bundesweite Fachhochschulreife erfüllt sind, wird bei den Jahrgängen ab 2003 zusätzlich ein Zeugnis der Fachhochschulreife erstellt, das nur zusammen mit dem Abschlusszeugnis der Fachschule gültig ist.

Anerkennung vorher erbrachter Leistungen [Bearbeiten]

Die Fachschulverordnung sieht vor, dass höchstens die Hälfte der Module durch vorher erbrachte Leistungen ersetzt werden kann. Dazu ist spätestens am dritten Unterrichtstag des Moduls ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen.

Wenn die Inhalte des Moduls mit vergleichbarer Stundenzahl nachweislich anderweitig erworben wurden, kann nach Antrag auf den Besuch des Unterrichts verzichtet werden, die abschließende Leistungsfeststellung muss aber mitgeschrieben werden und ergibt die Modulnote.

Für das Wahlpflichtfach "Ausbildereignungsprüfung" kann ein erfolgreicher Abschluss mit Zertifikat und Angabe der Noten nach Antrag anerkannt werden.

Für das Pflichtfach "Kommunikation in einer Fremdsprache" kann das Fach "Englisch" eines erfolgreichen Fachhochschulreife-Abschlusses nach Antrag als Unterricht anerkannt werden, die abschließende Leistungsfeststellung des Moduls muss dennoch mitgeschrieben werden und ergibt die Endnote des Moduls.

Das Fach "Grundlegende Elemente und Handlungen (Einführungsphase)" kann nicht ersetzt werden.

Endnote [Bearbeiten]

Im Verlauf des Moduls werden Leistungsfeststellungen geschrieben. Diese werden arithmetisch gemittelt und ergeben eine Vornote.

Am Ende des Moduls findet nach Zulassung eine abschließende Leistungsfeststellung statt. Diese ergibt eine Gesamtnote.

Aus Vornote und Gesamtnote wird zum Ermitteln der Endnote das arithmetische Mittel gebildet (vorläufige Gesamtnote). Ist diese Note nicht eindeutig oder beantragt der Schüler eine mündliche Prüfung, findet eine mündliche Prüfung statt. Die Endnote ist dann das arithmetische Mittel aus Vornote, Gesamtnote und Note der mündlichen Prüfung.

Fachhochschulreife [Bearbeiten]

Der Abschluss der Fachschule ist nach §11 Abs. 6 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.

Schülern der Fachschule wird die Fachhochschulreife, die zu einem Studium an Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, zuerkannt, wenn sie

  1. das Abschlusszeugnis erhalten haben,
  2. einen qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Bildungsstand, der zur Aufnahme in die Fachoberschule berechtigt, nachweisen können und
  3. am Fachhochschulreifeunterricht teilgenommen und die Fachhochschulreifeprüfung bestanden haben.

Fehlzeiten [Bearbeiten]

Die Dauer der Unterrichtsveranstaltung und die individuellen Fehlzeiten jedes Schülers werden im Modulheft festgehalten. Diese Zahlen dienen zur Berechnung der prozentualen Anwesenheit.

Sind die Fehlzeiten größer als 25%, die Anwesenheit also weniger als 75%, erhält der Schüler keine Zulassung zur aLF und kann das Modul evtl. wiederholen.

Modulzertifikat [Bearbeiten]

In das Modulzertifikat wird die Endnote eingetragen, außerdem Name, Geburtstag und Geburtsort. Die Lerninhalte des Moduls werden vermerkt.

Ist die Endnote schlechter als ausreichend, ist das Modul nicht bestanden und es wir kein Zertifikat ausgestellt. In diesem Fall kann das gesamte Modul oder die abschließende Leistungsfeststellung und die evtl. notwendige mündliche Prüfung wiederholt werden.

Unterbrechung des Schulbesuchs [Bearbeiten]

Auf formlosen schriftlichen Antrag kann der Schulbesuch für ein Jahr unterbrochen werden. Ein Anspruch auf das Angebot fehlender Lernmodule besteht dann nicht.

Wiederholung von Modulen [Bearbeiten]

Eine Wiederholung von Modulen ist einmalig möglich, wenn das Gesamtmodul nicht bestanden wurde. Auf formlosen Antrag kann dann der Unterricht noch einmal besucht werden, um die Vornote zu ändern.

Die Wiederholung der aLF soll formlos schriftlich beantragt werden.

Das Verfahren zur Berechnung der Endnote ist dann anzuwenden wie im Abschnitt „Endnote" beschrieben, d.h. es ist aus Vornote, Gesamtnote und evtl. mündlicher Prüfung eine Endnote zu bilden. Die Vornote ist entweder dieselbe wie im ersten Verfahren oder bei wiederholtem Besuch des Unterrichtes die neue Vornote.