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Bildungsgänge
Table of contents
Schulformen [edit]
Die Berufsbildende Schule (BBS) gliedert sich formal in Schulformen. Die bekannteste ist die Berufsschule. An der Karl-Hofmann-Schule werden folgende Schulformen angeboten.
- Berufsfachschulen (BF I, BF II, BF Pflege und Höhere BF)
- Berufsschule
- Duale Berufsoberschule
- Fachschule (Altenpflegehilfe, Sozialwesen und Technik)
In den Schulformen lassen sich verschiedene Bildungsziele erreichen.
Bildungsziele [edit]
- Berufsreife
- Erwerb von Sprachkenntnissen für 16- und 17-jährige Jugendliche
- Berufsausbildung
- berufliche Grundbildung
- Schulpflichterfüllung nach der 9. Klasse
- Qualifizierter Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
- Fachhochschulreife
- Hochschulreife (Abitur)
- Techniker/in (in Rheinland-Pfalz der FH-Reife gleichwertig)
- Erzieher/in (in Rheinland-Pfalz der FH-Reife gleichwertig) *
- Altenpflegehelfer/in *
- Pflegefachfrau, Pflegefachmann *
Die mit * gekennzeichneten Bildungsgänge sind durch die CERTQUA als zugelassene Maßnahme nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert.
Bildungsgänge [edit]
Im Rahmen der angebotenen Schulformen können folgende Bildungsgänge besucht werden:
- Berufsfachschule I Fachrichtung Gewerbe und Technik, Gesundheit und Pflege oder Hauswirtschaft und Ernährung
- Berufsfachschule 2 Fachrichtung Gewerbe und Technik, Gesundheit und Pflege oder Hauswirtschaft und Ernährung
- Höhere Berufsfachschule Informationstechnik
- Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz
- Duale Berufsschule
- Berufsvorbereitungsjahr BVJ
- Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht BVJ-I
- Sprachklasse
- Fachschule für Automatisierungstechnik
- Fachschule für Sozialwesen *
- Fachschule Altenpflegehilfe *
- Berufsfachschule Pflege * bzw. staatliche Pflegeschule *
- Duale Berufsoberschule oder Fachhochschulreifeunterricht
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse [edit]
Bildungsabschlüsse und Zeugnisse, die im Ausland erworben wurden, können von uns nicht direkt anerkannt werden. Auch beglaubigte Kopien und Übersetzungen können wir nicht anerkennen. Wir benötigen dazu jeweils Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD, die diese Anerkennung vornehmen. Informieren Sie sich daher bitte auf den folgenden Seiten und senden Sie die benötigten Unterlagen an die zuständigen Stellen der ADD.
ADD: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Anerkennung von Berufsabschlüssen in Deutschland: Bundesportal