Fachschule Sozialwesen

Dies ist die Seite für die Fachschule Sozialwesen ab dem Schuljahr 2024/25 ab den Klassen FSSWxx24x und FSSWB23, aktuell noch im Aufbau.
Die Seite für die Fachschulen nach voriger Verordnung bis FSSOxx23x finden Sie hier -->. Fachschule Sozialwesen bis Einstiegsjahr 2023

Auszug aus der Fachschulverordnung [Bearbeiten]

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Aufnahmevoraussetzungen [Bearbeiten]

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(1) Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Sozialpädagogik sind

* 1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
  - a. der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung (dazu zählt die HBF Sozialassistenz) oder
  - b. der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
  - c. eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
  - d. das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder
  oder
* 2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit (Vollzeit).

(2) Auf die Tätigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. c, d und Nr. 2 werden im Umfang der abgeleisteten Monate angerechnet:

  1. die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß dem Jugendfreiwilligendienstegesetz vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) in der jeweils geltenden Fassung, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
  2. die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) in der jeweils geltenden Fassung, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
  3. eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.

(3) Die Schulbehörde kann die Aufnahme anderer Bewerberinnen und Bewerber genehmigen, wenn deren Bildungsstand und beruflicher Werdegang den Aufnahmevoraussetzungen dieses Bildungsgangs gleichwertig sind.

Hinweis: Personen mit ausländischen Bildungsabschlüssen müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Das regelt die Fachschulverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Um die hohen sprachlichen Anforderungen der Fachschule zu bewältigen, ist ein C1-Niveau hilfreich.

Um feststellen zu können, ob eine Tätigkeit einschlägig bzw. geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten, benötigen wir im Allgemeinen ein Zeugnis, aus dem die einzelnen durchgeführten Tätigkeiten hervorgehen. Eine Tätigkeit, die z.B. für das Erreichen der Zugangsvoraussetzung FH-Reife benötigt wurde, kann unter Vorlage entsprechender Nachweise auch als 4-monatige praktische Tätigkeit anerkannt werden.

Organisationsformen [Bearbeiten]

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Anmeldung [Bearbeiten]

Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen (beglaubigte Zeugniskopien, Verträge etc.) Ihrem Antrag beizufügen. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet!

Aufnahmeanträge im Sekretariat, 📱 online oder -> hier zum Herunterladen. Anmeldeschluss ist jeweils der 1. März zum folgenden Schuljahr.

Dem Aufnahmeantrag fügen Sie bitte Nachweise bei, die Ihre Aufnahmevoraussetzungen belegen. Das könnten beispielsweise sein:

  • Abschlusszeugnis der mittleren Reife und Abschlusszeugnis (bzw. ersatzweise zunächst zweites Halbjahreszeugnis) der HBF Sozialassistenz
  • Abschlusszeugnis der mittleren Reife und Abschlusszeugnis über einen Beruf
  • Abschlusszeugnis der mittleren Reife und Arbeitszeugnis über eine dreijährige Tätigkeit in einer Kindertagesstätte
  • Abschlusszeugnis der mittleren Reife und Geburtsurkunde eines mindestens dreijährigen Kindes und Erklärung, dass der Familienhaushalt geführt wurde
  • Hochschulreifezeugnis und Zeugnis über eine mindestens viermonatige einschlägige Tätigkeit

Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich im Sekretariat abgeben, genügt eine Kopie und die Vorlage des Originals. Wenn Sie Unterlagen einsenden, müssen die Kopien beglaubigt sein.

-> Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher in Rheinland-Pfalz

-> Infoflyer Fachschule Sozialwesen Vollzeit


Stundentafel [Bearbeiten]

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Fachhochschulreife [Bearbeiten]

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