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Verbindungslehrkraft
Nach § 33 des Schulgesetzes von Rheinland-Pfalz wählen die Klassensprecherinnen und Klassensprecher mindestens eine Verbindungslehrkraft.
§ 33 Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Verbindungslehrkräfte
(5) Die Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher wählt mindestens eine Lehrkraft als Verbindungslehrkraft. [...] Die Verbindungslehrkraft berät, unterstützt und fördert die Schülerinnen und Schüler in Fragen der Vertretung für Schülerinnen und Schüler. Sie nimmt an den Sitzungen der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher beratend teil.
Verbindungslehrkräfte im Schuljahr 2017/18:
Herr Mathias Horder und Herr David Heser