Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat (SEB) ist unter der E-Mail-Adresse seb@biz-worms.de zu erreichen.

Dateien des Schulelternbeirates, z.B. den aktuellen Elternbrief, finden Sie im Downloadbereich im Ordner "Schulelternbeirat".

Schulelternsprecherin: Diana Bormann
Stellvertreter: Carsten Weyerhäuser

Landeselternbeirat

Der Schulelternbeirat wird gemäß § 40 des Schulgesetzes von Rheinland-Pfalz als Teil der Elternvertretung an einer Schule gebildet.

§ 38 Elternvertretungen
(1) Durch die Elternvertretungen werden die Eltern an der Gestaltung der Erziehungs- und
Unterrichtsarbeit der Schule beteiligt. Die Elternvertretungen sollen die Interessen der Eltern im Rahmen der Erziehung ihrer Kinder wahren und das Vertrauensverhältnis zwischen der Schule und dem Elternhaus festigen und vertiefen.
(2) Elternvertretungen sind die Klassenelternversammlung, der Schulelternbeirat, der Regionalelternbeirat und der Landeselternbeirat. [...]

§ 39 Klassenelternversammlung
(1) Die Klassenelternversammlung fördert die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Lehrkräften der Klasse. Sie berät und unterstützt in wesentlichen Fragen der Erziehung und des Unterrichts, die sich insbesondere aus der jeweiligen Arbeit in der Klasse ergeben.
(2) Die Klassenleiterin oder der Klassenleiter unterrichtet die Klassenelternversammlung in allen Angelegenheiten, die für die Klasse von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilt die notwendigen
Auskünfte.
(3) Die Klassenelternversammlung besteht aus den Eltern der Schülerinnen und Schüler einer
Klasse. Sie wählt aus ihrer Mitte die Klassenelternsprecherin oder den Klassenelternsprecher auf
die Dauer von höchstens zwei Schuljahren. Die Klassenelternsprecherin oder der Klassenelternsprecher vertritt die Belange der Klassenelternversammlung gegenüber der Schule.

§ 40 Schulelternbeirat
(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
(2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.[...]