Informationen zur Karl-Hofmann-Schule BBS Worms
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Lernmittelfreiheit
Für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule I, der Berufsfachschule II, der Höheren Berufsfachschulen und der Berufsoberschule I ist es möglich, die Lernmittelfreiheit in Anspruch zu nehmen. Schriftliche Informationen hierzu erhalten Sie mit der Aufnahmezusage und später spezielle Anmeldeinformationen. Genaueres und Registrierung hier:
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