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Berufsfachschule Pflege – generalistische Pflegeausbildung in Theorie und Praxis

Berufsfachschule Pflege der Karl-Hofmann-Schule Worms

Die Berufsfachschule Pflege der Karl-Hofmann-Schule führt zur staatlichen Prüfung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Die generalistische Ausbildung befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen stationären und ambulanten Versorgungsbereichen.

Ausbildung auf einen Blick

Übersicht über Dauer, Stundenumfang, Abschluss, Lernorte und Organisation der Pflegeausbildung

Inhalte und Ziele der Ausbildung

Die generalistische Pflegeausbildung vermittelt die fachlichen und persönlichen Kompetenzen, die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen erforderlich sind. Die Ausbildungsziele sind in § 5 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) festgelegt.

Die Ausbildung befähigt insbesondere zu:

  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • Planung, Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Durchführung und Dokumentation der Pflege
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen
  • gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen
  • eigenständiger Durchführung ärztlich angeordneter Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen
  • Handeln in Notfall-, Krisen- und Katastrophensituationen
  • Reflexion und Weiterentwicklung des eigenen beruflichen Handelns

Grundlage des Unterrichts sind der Lehrplan für die Pflegeschule Rheinland-Pfalz sowie die Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG.

Praxiseinsätze und Lernorte

Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Unterrichtsblöcken und praktischen Ausbildungsabschnitten. Theorie und Praxis werden aufeinander abgestimmt.

Übersicht über die Praxiseinsätze und Lernorte der Pflegeausbildung

Einsätze in der praktischen Ausbildung

Orientierungseinsatz

Einstieg in die praktische Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung.

Pflichteinsatz stationäre Akutpflege

Pflege von Menschen in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen.

Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege

Pflege von Menschen in Pflegeeinrichtungen der Langzeitversorgung.

Pflichteinsatz ambulante Akut- und Langzeitpflege

Pflege von Menschen in ihrer häuslichen Umgebung.

Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung

Pflege von Kindern und Jugendlichen.

Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung

Pflege von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Weitere Einsätze

Ergänzende Einsätze zur Vertiefung und Erweiterung der praktischen Erfahrungen.

Vertiefungseinsatz

Längerer Einsatz im gewählten Vertiefungsbereich am Ende der Ausbildung.

Anleitung und Begleitung

  • Praxisanleitung im Umfang von mindestens 10 Prozent der Einsatzzeit durch qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter
  • regelmäßige Praxisbegleitung durch Lehrkräfte der Pflegeschule

Aufnahmevoraussetzungen

Übersicht über die Aufnahmevoraussetzungen der Berufsfachschule Pflege

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger der praktischen Ausbildung, der mit der Karl-Hofmann-Schule kooperiert oder einen Kooperationsvertrag mit der Schule abschließt.

Zusätzlich muss eine der folgenden schulischen oder beruflichen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
  • eine andere erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung
  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfeausbildung von mindestens einjähriger Dauer

Darüber hinaus ist die gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf nachzuweisen.

Hinweis: Bei ausländischen Schul- oder Berufsabschlüssen kann eine Anerkennung oder Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich sein. Bitte nehmen Sie in diesem Fall frühzeitig Kontakt mit der Schule auf, damit das weitere Vorgehen geklärt werden kann.

Anmeldung

Anmeldung zur Berufsfachschule Pflege in vier Schritten

Die Anmeldung erfolgt in vier Schritten:

  1. Ausbildungsplatz finden: Bewerben Sie sich bei einem Träger der praktischen Ausbildung, zum Beispiel einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zusammen (siehe Checkliste unten).
  3. Antrag einreichen: Reichen Sie den Aufnahmeantrag mit allen Unterlagen möglichst bis zum 1. März bei der Schule ein. Dabei handelt es sich um eine schulische Anmeldefrist, die eine rechtzeitige Planung ermöglicht.
  4. Ausbildungsbeginn: Die Ausbildung beginnt zum 1. August. Der schulische Unterricht beginnt am ersten Schultag nach den Sommerferien in Rheinland-Pfalz.

Bitte beachten Sie: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig ein. Unvollständige Unterlagen können die Bearbeitung verzögern.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  •   Aufnahmeantrag
  •   Nachweis über den Schulabschluss
  •   Ausbildungsvertrag oder schriftliche Bestätigung über den zugesagten Ausbildungsplatz
  •   ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung
  •   gegebenenfalls Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung
  •   gegebenenfalls Nachweis über eine Pflegehilfeausbildung
  •   gegebenenfalls weitere von der Schule angeforderte Unterlagen

Bei persönlicher Vorlage können Kopien mit den Originalen abgeglichen werden. Bei postalischer Einreichung können beglaubigte Kopien erforderlich sein.

Online-Anmeldung

Sie haben einen Ausbildungsplatz bei einem Träger der praktischen Ausbildung? Dann können Sie sich direkt online an der Berufsfachschule Pflege anmelden.

Downloads und Unterlagen

Hier finden Sie alle Formulare und Unterlagen für die Anmeldung zur Berufsfachschule Pflege:

Aufnahmeantrag

Antrag auf Aufnahme in die Berufsfachschule Pflege.

Aufnahmeantrag Berufsfachschule Pflege herunterladen

Anlage A

Bestätigung über einen zugesagten Ausbildungsplatz.

Anlage A herunterladen

Anlage B

Ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung.

Anlage B herunterladen

Muster-Ausbildungsvertrag

Unverbindliches Muster eines Ausbildungsvertrages zur Orientierung.

Muster-Ausbildungsvertrag herunterladen

Muster-Kooperationsvertrag

Unverbindliches Muster eines Kooperationsvertrages zwischen Schule und Träger.

Muster-Kooperationsvertrag herunterladen

Blockplan

Aktueller Blockplan mit den Unterrichts- und Praxiszeiten.

Aktuellen Blockplan herunterladen

Informationen für Träger der praktischen Ausbildung

Die Karl-Hofmann-Schule arbeitet mit Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in der Region zusammen. Für die Zusammenarbeit gelten folgende Grundsätze:

  • Der Träger der praktischen Ausbildung schließt den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden oder der Auszubildenden.
  • Der Ausbildungsvertrag bedarf der Zustimmung der Pflegeschule.
  • Schule und Träger arbeiten auf Grundlage eines Kooperationsvertrages zusammen.
  • Der Träger erstellt beziehungsweise verantwortet den Ausbildungsplan, soweit einzelne Aufgaben nicht wirksam auf die Pflegeschule oder Dritte übertragen wurden.
  • Die Pflegeschule trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung.
  • Die Einrichtungen stellen die gesetzlich vorgeschriebene Praxisanleitung sicher.
  • Leistungseinschätzungen, Ausbildungsnachweise und Fehlzeiten sind ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Unterlagen für Einrichtungen

Kontakt

Sie haben Fragen zur Ausbildung, zur Anmeldung oder zur Zusammenarbeit? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Ansprechperson: StD Marc Zeller
  • Telefon: 06
  • E-Mail: marc.zeller@biz-worms.de
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