Hausordnung

Vorwort [edit]

In unserer Schulgemeinschaft arbeiten Schülerinnen und Schüler (SuS), Lehrpersonen (LP), Eltern/Sorgeberechtigte, Schulsekretärinnen, Hausmeister (HM) und Reinigungskräfte, daher sind unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen. Rücksichtnahme, Höflichkeit und gegenseitige Hilfe sind wesentliche Voraussetzungen für eine gelingende Zusammenarbeit. Hierzu zählen auch Sauberkeit und Ordnung. Diese Umgangsformen gelten während des gesamten Aufenthaltes im Haus und auf dem Gelände des Bildungszentrums für alle Personen.

Allgemeines Verhalten auf dem Campus des Bildungszentrums [edit]

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sollen sich so verhalten, dass niemand gefährdet, körperlich oder seelisch verletzt und kein fremdes Eigentum beschädigt wird oder abhanden kommt. Für mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden leistet die verursachende Person Ersatz. SuS melden Schäden am Schuleigentum unverzüglich einer ihnen bekannten LP. LP melden Schäden über das blaue Buch bei den HM.

Auf dem Schulgelände gibt es ausgewiesene Parkplätze für PKWs, Motorräder, Fahrräder und weitere Fahrzeuge von SuS und von LP. Fahrzeuge dürfen nur auf diesen Stellflächen abgestellt werden. Die für Fahrzeuge von LPs ausgewiesenen Parkplätze sind ausschließlich LPs vorbehalten. Fahrzeuge dürfen nicht mit in das Schulgebäude genommen werden.

Es ist nicht zulässig, Gegenstände oder Stoffe in die Schule mitzubringen, die Leben oder Gesundheit gefährden können. Dazu gehören z.B. Laserpointer und Messer. Auf dem Schulgelände sind Handel mit und Konsum von Alkohol und anderen Drogen untersagt. Rauchen, vapen o.ä. sind nicht gestattet.

Das Verteilen von Flugblättern und das Aushängen von Plakaten auf dem Schulgelände bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.

Fundsachen werden in einem Schulsekretariat abgegeben und können dort auch wieder abgeholt werden.

LP aller Schulen im BIZ, HM und weiteres Personal des Schulträgers üben das Hausrecht aus. Jeder muss ihren Weisungen Folge leisten, egal aus welcher Schule oder schulfremd.

Aufenthalt in der Schule [edit]

Wenn die verantwortliche Aufsicht gewährleistet ist, ist SuS unserer Schule der Aufenthalt in der Schule gestattet. Dies ist der Fall von 07:30 – 15:15 Uhr und 17:30 – 21:35 Uhr der Fall; darüber hinaus dürfen SuS den Aufenthalt im Schulgebäude nutzen, um schulische Aufgaben zu erledigen.

SuS besuchen den Unterricht laut Stundenplan. Falls eine LP nicht zum Unterricht erscheint, meldet eine Person der Klassengruppe, bevorzugt Klassensprecherin oder Klassensprecher, dies im Schulsekretariat oder einem Mitglied der Schulleitung und wartet auf Klärung.

Während der Pausen halten sich die SuS bevorzugt auf dem Campus des Bildungszentrums in den westlichen Bereichen der beiden Berufsbildenden Schulen auf.

Personen, die rauchen wollen, vapen o.ä., müssen das Campusgelände verlassen. Am Rand des Geländes stehen große Betonringe als Aschenbecher, die genutzt werden müssen. Im Sinne guter Nachbarschaftsbeziehungen achten alle darauf, dass auch das Gelände rund um den BIZ-Campus sauber bleibt.

Klassen mit überwiegend volljährigen SuS kann die LP, die vor einer Pause Unterricht erteilt hat, den Aufenthalt im Klassenraum gestatten. Sie sorgt für Aufsicht, z.B. durch geeignete SuS.

Besucher, auch SuS anderer Schulen, melden sich grundsätzlich im Sekretariat an. Sie dürfen Unterricht besuchen, wenn die LP vor dem Unterricht zustimmt.

LP sowie SuS sind für Ordnung und Sauberkeit in der Schule gemeinsam verantwortlich. Sie verlassen die Räume in aufgeräumtem und ordentlichem Zustand. Alle achten auf sparsamen Umgang mit Energie, indem sie überflüssige Beleuchtungen ausschalten und in der kalten Jahreszeit Fenster und Türen nicht übermäßig lange offen lassen.

Nach Unterrichtsschluss schließen SuS die Fenster und stellen die Stühle auf die Tische bzw. hängen sie an die Tischplatte, LP schalten Lichter und Geräte aus.

Hausaufgaben sollen vor dem Stundenende gestellt werden. LP beenden den Unterricht. Sie verlassen den Unterrichtsraum als letzte und verschließen ihn.

Für Fachräume wie z.B. Werkstätten, Küchen und Computerräume gelten zusätzlich weitere Ordnungen, die auf die spezielle Eigenarten dieser Räume eingehen.

Klassen können in Zusammenarbeit mit der Klassenkonferenz Klassenregeln festlegen. Diese dürfen nicht im Widerspruch zur Hausordnung stehen.

Der Gebrauch elektronischer Medien und Geräte in der Schule erfordert einen verantwortlichen und lernförderlichen Umgang damit. Schule muss ein Freiraum sein für die unmittelbare persönliche Begegnung und Kommunikation sowie für bestmögliche, unterrichtförderliche Erholungszeiten. Elektronische Medien und Geräte bleiben im Schulgebäude während der Unterrichtszeit (7:50 Uhr bis 21:35 Uhr) ausgeschaltet. Ausgenommen sind die Pausenzeiten und die Zeit von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr.

Eine LP kann die Nutzung dieser Medien und Geräte jederzeit zu unterrichtlichen und anderen pädagogisch sinnvollen Zwecken erlauben.

Es besteht das Verbot von Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen, außer zur Beweissicherung von Verstößen.

Bei Klassenfahrten, Unterrichtsgängen und anderen Schulveranstaltungen legen die aufsichtführenden Lehrkräfte fest, wie die Hausordnung der Schule situationsbezogen zur Anwendung kommt.

Sauberkeit und Hygiene [edit]

Die gesamte Schulgemeinschaft achtet auf Sauberkeit und Ordnung auf dem gesamten Campus und im Schulgebäude.

Alle achten in den Toiletten auf Sauberkeit. Das Händewaschen nach dem Toilettengang ist selbstverständlich. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

Alle versuchen, die Toilettengänge so zu organisieren, dass kein Unterricht versäumt wird. Elektronische Geräte, Zigaretten usw. bleiben im Klassenraum.

Die gesamte Klassengemeinschaft achtet auf Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum. Bei Unterrichtsschluss bringen die SuS den Müll aus den Eimern zu einer Müllsammelstelle im Haus oder in die Müllzentrale.

Rasenflächen, Bänke und andere Anlagen auf dem Campus werden pfleglich behandelt. Abfälle werden in die Abfalleimer geworfen.

Alarme, Räumungsübungen [edit]

Für verschiedene Alarme gibt es festgelegte Ordnungen außerhalb dieser Hausordnung. Hinweise zur Vorgehensweise finden sich in jedem Klassenraum.

Sowohl bei Übungen als auch bei echten Alarmen verhalten sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft entsprechend der Durchsagen, den Anweisungen der verantwortlichen Personen, Rettungskräfte oder der Polizei.

Prinzipiell ist es wichtig, je nach Alarm zu unterscheiden, ob alle das Gebäude so schnell wie möglich verlassen sollen oder sich sicher und still einschließen sollen.

Haftung, Unfälle [edit]

Die Schule übernimmt für mitgebrachte Gegenstände prinzipiell keine Haftung. Es besteht dementsprechend auch keine Haftpflichtversicherung o.ä. Geschädigte müssen Diebstähle bei der Polizei melden, wenn sie möchten, dass die Polizei ermittelt.

Die KHSW toleriert keine Gewalt. Dennoch ist es wichtig, dass durch Gewalt geschädigte Personen die Taten selbst bei der Polizei melden, damit die Polizei Ermittlungen einleitet.

Unfälle und Folgen auf dem direkten Schulweg bzw. in der Schule sind über die Unfallkasse des Landes Rheinland-Pfalz versichert. Zur unverzüglichen Meldung eines Unfalls unterstützen die Unfallbeteiligten bzw. Zeuginnen und Zeugen die LP, die die Unfallmeldung ausfüllt.

Verstöße gegen die Ordnung [edit]

LP bearbeiten Verstöße gegen die Hausordnung, wenn notwendig in Absprache mit einem Mitglied der Schulleitung, im Sinne des Schulgesetzes und der Schulordnung zunächst durch Anwendung erzieherischer Maßnahmen (u.a. Gespräch, Tadel, Wiedergutmachung) und weiterführend durch Anwendung von Ordnungsmaßnahmen (u. a. schriftlicher Verweis durch den Schulleiter, Untersagung der Teilnahme am Unterricht oder an besonderen Schulveranstaltungen, Ausschluss vom Schulbesuch). Sachbeschädigungen des Schuleigentums bringen HM oder Schulleitung zur Anzeige bei der Polizei.

Worms, 03.09.2024
Jens Leilich, Oberstudiendirektor, Schulleiter