Qualitätsentwicklung

Qualitätsentwicklung an Schulen in Rheinland-Pfalz [Bearbeiten]

Das Schulgesetz sieht in §23 vor, dass alle Schulen für Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Rahmen der Gesetze verantwortlich sind und auch in dieser Angelegenheit selbst planen, entscheiden und druchführen. Dazu legen sie pädagogische Ziele und Schwerpunkte fest, überprüfen deren Erreichung und nehmen an Maßnahmen zur externen Evaluation teil, die durch die Schulbehörde veranlasst werden. Außerdem schließen sie mit der Schulbehörde Zielvereinbarungen ab. Nach §25 sind alle Lehrkräfte verpflichtet, an der Schul- und Qualitätsentwicklung teilzunehmen. Nach §26 sind die Schulleiterinnen und Schulleiter für die Durchführung der Maßnahmen zur Schulentwicklung und Qualitätssicherung verantwortlich Nach §28 gestaltet und koordiniert die Gesamtkonferenz die Maßnahmen zur Schulentwicklung und Qualitätssicherung.
In der Vergangenheit hatte die Agentur für Qualitätssicherung (AQS) im Auftrag der Schulbehörde die externe Evaluation durchgeführt und Zielvereinbarungen angestoßen. Aktuell sind Schule und Schulbehörde dabei eigenverantwortlich unterwegs.

EQuL [Bearbeiten]

EQuL war ein Projekt an Berufsbildenden Schulen und ist nun Regelform an der KHSW. Mit der entsprechenden Verwaltungsvorschrift erhalten die Berufsbildenden Schulen ein Budget zur Umsetzung von Maßnahmen, die die drei Handlungsfelder Eigenverantwortliche Schule/Budgetierung (EVS/B), Entwicklung der Lehr-Lernkultur (LLK) und Qualitätsmanagement (QM) unterstützen.
Aktuell werden an der KHSW diese Handlungsfelder entwickelt.
Nähere Informationen zu EQuL: equl.bildung-rp.de.
Orientierungsrahmen Schulqualität (ORS): ors.bildung-rp.de.