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Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz

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Geändert: 10. Februar 2017, 23:02   Nutzer/in: Jens Leilich  → Jens Leilich

Informationen

(aus der Landesverordnung zur HBF)

Die höhere Berufsfachschule fördert berufliche und allgemeine Kompetenzen und führt gemäß § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes und § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung zu schulischen Berufsqualifikationen, zur Höherqualifizierung und zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler.

Die höhere Berufsfachschule bildet berufsqualifizierend entsprechend dem Profil der Fachrichtung aus. Die Kompetenzen orientieren sich an den Lernfeldern ausgewählter Berufsgruppen und basieren auf einer Verzahnung von schulischem und beruflichem Lernen.

Der Unterricht in der höheren Berufsfachschule trägt dem Anspruch auf Ganzheitlichkeit Rechnung. Er ist prozessorientiert unter verstärkter Einbindung von handlungsorientiertem Arbeiten und fördert die Selbstlernkompetenz der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße.

(aus dem Lehrplan)

Anspruch der höheren Berufsfachschule ist es, die zur Berufsqualifizierung, zur Höherqualifizierung und die zu einer weiteren Persönlichkeitsbildung notwendigen beruflichen und allgemeinen Kompetenzen von Schülerinnen und von Schülern zu fördern. Hierzu verbindet die höhere Berufsfachschule berufsübergreifende mit berufsbezogenen Kompetenzen zur Entwicklung einer beruflichen Handlungsfähigkeit mit einem eigenständigen Profil als staatlich geprüfte Assistentin bzw. als staatlich geprüfter Assistent.

Zusätzlich bereitet die höhere Berufsfachschule die Schülerinnen und Schüler auf den Erwerb der Fachhochschulreife vor.

Die angestrebten Kompetenzen der jeweiligen Fachrichtungen der höheren Berufsfachschule sind konsequent an den Anforderungen der berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozesse orientiert. Der Unterricht in der höheren Berufsfachschule soll insbesondere dem Anspruch auf Integration von Theorie und Praxis im Rahmen der Lernbereiche, dem Vermitteln von Arbeitstechniken und der Förderung von Kompetenzen Rechnung tragen. Selbstgesteuertes Lernen und der Einsatz von erworbenem Wissen bei der Bearbeitung unterrichtlicher Aufgabenund Problemstellungen sind zu fördern.

Eine stetig steigende Anzahl von Organisationen und Unternehmen aller Branchen geht dazu über, komplexe Aufgaben und Probleme mit Hilfe von Projekten zu bearbeiten. Das Arbeiten in Projekten ist in vielen Berufen typisch und man ist bestrebt, bestmögliche Ergebnisse zu erreichen.

Die Lehrerinnen und Lehrer übernehmen die Rolle des Prozessbegleiters und unterstützen auf Anfrage die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung ihrer eigenverantwortlichen und selbst organisierten Projekte. Ferner stehen sie allen Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmern bei der Vermittlung von fehlenden Medien- und Methodenkompetenzen hilfreich zur Seite.

Unabdingbar bei der Durchführung von Projekten ist die Dokumentation. Das permanente Anfertigen von Protokollen und anderen projektspezifischen Dokumenten der durchgeführten Projekte ist unerlässlich. Neben der stetigen Dokumentation bedarf es des Präsentierens von Zwischenergebnissen sowie einer Abschlusspräsentation der Projektergebnisse, die nach Möglichkeit einem über die Klasse hinausgehenden Teilnehmerkreis zugänglich gemacht wird. Sämtliche Arbeitsergebnisse werden zu einer Gesamtdokumentation zusammengefasst.

Der Abschluss "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialassistent"
ist eine der Zugangsvoraussetzungen für den Besuch der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik und Fachrichtung Heilerziehungspflege. Die höhere Berufsfachschule Sozialassistenz ist als Sozialisationsinstanz für soziale Berufe zu betrachten und führt zu einer beruflichen Erstausbildung.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben Orientierung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen
Arbeitsfeldern. Sie entwickeln grundlegende Kompetenzen, um den Alltag der zu Betreuenden zu begleiten und unter Anleitung einer Fachkraft unterstützende Tätigkeiten sowie übertragene Teilaufgaben selbstständig auszuführen.

Grundlage für das berufliche Handeln ist eine ressourcenorientierte und von Wertschätzung
und Empathie geprägte Haltung, welche auf dem aktuellen Bild vom Kind (siehe Bildungs- und Erziehungsempfehlungen Rheinland-Pfalz) bzw. vom Menschen mit Beeinträchtigung basiert. Dies erfordert eine selbstkritische Auseinandersetzung mit der eigenen Biographie, mit persönlichen Einstellungen und Haltungen sowie der beruflichen Motivation. Daher dient die Selbstreflexion in jedem Lernbereich des berufsbezogenen Unterrichts als Ausgangspunkt und als Fundament der Kompetenzentwicklung.

Da die Lernprozesse individuell verlaufen, empfiehlt es sich ein Lerntagebuch (z.B. als Portfolio) zu führen.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachrichtung Sozialassistenz der höheren Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss besitzt.

Dauer

2 Jahre in Vollzeitform
2 Jahre und 14 Wochen, wenn die Fachhochschulreife angestrebt wird

Abschluss

Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in)
evtl. Fachhochschulreife

Anmeldung

01. März für das kommende Schuljahr

Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen (beglaubigte Zeugniskopien, Verträge etc.) Ihrem Antrag beizufügen. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet!

Aufnahmeanträge im Sekretariat oder Downloadhier zum Herunterladen.

Dem Aufnahmeantrag fügen Sie bitte Nachweise bei, die Ihre Aufnahmevoraussetzungen belegen. Das wird bespielsweise sein:

  • Abschlusszeugnis der mittleren Reife

Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich im Sekretariat abgeben, genügt eine Kopie und die Vorlage des Originals. Wenn Sie Unterlagen einsenden, müssen die Kopien beglaubigt sein.

DownloadMerkblatt zum Herunterladen

Informationen über das Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife

... erhalten Sie hier.

Stundentafel

Berufsbezogener Unterricht in Lernbereichen (K, 1600)

1. Jahr 2. Jahr

1 Sich im sozialpädagogischen Berufsfeld orientieren und mitarbeiten (280)

120

160

2 Kommunikations- und Erziehungsprozesse angemessen und zielgruppengerecht gestalten (120)

60

60

3 Entwicklungsprozesse beobachten, verstehen und anregen (200)

80

120

4 Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag begleiten (120)

-

120

5 Spiel- und Bewegungssituationen gestalten (200)

80

100

6 Musisch-kreative Ausdrucksformen ermöglichen (200)

80

80

7 Gesunde Ernährung fördern und hauswirtschaftliche Tätigkeiten durchführen, anleiten und begleiten (200)

200

-

8 Gesundheitsfördernde und pflegerische Tätigkeiten durchführen, anleiten und begleiten (200)

100

100

9 Abschlussprojekt (80)

-

80

Deutsch/Kommunikation (K, 160)

80

80

Englisch (K, 240)

120

120

Mathematik (G, 240)

120

120

Sozialkunde (G, 80)

80

-

Religion/Ethik (G, 160)

80

80

Projektmanagement (G, 80)

80

-

Physik, Chemie o. Biologie (G, 80)

-

80

Berufsbezogene Datenverarbeitung (G, 80)

80

-

Ergänzender Unterricht (120)

120

-

K=Kernfach, G=Grundfach

Abschlussprojekt

Am Ende des zweiten Jahres erstellen die Schülerinnen und Schüler ein Abschlussprojekt. Materialien zum Herunterladen finden Sie hier:
Download Hospitations- und Praktikumsmappe HBFSO (diese ist für die Unter- und Oberstufe gültig)

Die aktuelle Informationsmappe finden Sie hier:
Download Infomappe 2016/2017

Unterlagen für Schülerinnen und Schüler

HBFSO Oberstufe

Download Projektantrag
Download Erklärung selbstständige Erstellung und Bestätigung der Einrichtung
Download Praktikumsbeurteilung
Download Praktikumsvertrag

HBFSO Unterstufe

Download Genehmigung Hospitationstag
Download Erklärung selbstständige Erstellung und Bestätigung der Einrichtung
Download Praktikumsvertrag