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Lernmittelfreiheit

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Geändert: 2. Juli 2017, 21:13   Nutzer/in: Jens Leilich  → Jens Leilich

Für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule I, der Berufsfachschule II, der Höheren Berufsfachschulen und der Berufsoberschule I ist es möglich, die Lernmittelfreiheit in Anspruch zu nehmen. Schriftliche Informationen hierzu erhalten Sie mit der Aufnahmezusage und später spezielle Anmeldeinformationen. Genaueres und Registrierung hier:

Externer Linkhttp://lmf-online.rlp.de/

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