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Informationen für SchülerInnen

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Geändert: 27. Juni 2018, 12:22   Nutzer/in: Jens Leilich  → Jens Leilich

Informationen für Schülerinnen und Schüler

Fehlen im Unterricht ohne hinreichende Entschuldigung kann unangenehme Folgen haben:

  1. Maßnahmen nach dem Schulgesetz vom 30.03.2004 (z.B.: Geldbuße bis 1500 €, zwangsweise Vorführung usw.) (BVJ, BF1)
  2. Eintrag im Zeugnis als unentschuldigte Fehlstunden oder Fehltage.
  3. Alle Leistungsnachweise (Hausaufgaben, mündliche Überprüfungen, Tests, Klassenarbeiten usw.), die an diesem Tag verlangt werden, werden mit der Note ungenügend bewertet.
  4. Schulausschluss nach § 18 SchulO BBS bei zehn Tagen oder 20 Schulstunden (BF2, HBF, FS, DBOS)

Auch unpünktliches Erscheinen zum Unterricht kann ins Zeugnis eingetragen werden.

Deshalb:

Sorgen Sie für eine rechtzeitige, vollständige und unverzügliche Entschuldigung und geben Sie diese nur bei Ihrer Klassenleitung persönlich ab, schicken Sie sie per Post oder lassen sie von einer anderen Lehrkraft mit Datum gekennzeichnet ins Postfach der Klassenleitung legen.

Denken Sie daran, dass auch einzelne Stunden entsprechend zu entschuldigen sind (z.B. Sportunterricht).

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht für einen oder mehrere Unterrichtstage kann aus wichtigem Grunde erfolgen (§24 SchulO BBS). Diese ist rechtzeitig, schriftlich und vorher zu beantragen. Die Verrichtung von Arbeiten für Eltern, Ausbildende oder Arbeitgeber ist kein wichtiger Grund.

Antrag auf Beurlaubung

Fehlzeiten im Unterricht der Berufsschule oder der Fachschule für Altenpflege

Der Krankheitsfall wird bei Auszubildenden üblicherweise durch die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder besser einer Kopie, die vom Ausbildungsbetrieb abgestempelt ist, belegt.

Damit der Ausbildungsbetrieb seine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsrecht wahrnehmen kann, werden Entschuldigungen auch für Schultage vom Auszubildenden immer schriftlich an den Ausbildungsbetrieb gegeben. Dieser stempelt sie ab und leitet die abgestempelte Kopie versehen mit dem Namen der Klasse und der Klassenleitung an die Schule weiter, z.B. per Fax. Der Krankheitsfall kann durch die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder einer schriftlichen Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten oder die Azubis belegt werden. Das Entschuldigungsformular auf der Website kann für alle Fälle verwendet werden.

Die Entschuldigung soll spätestens am nächsten Unterrichtstag der Klasse in der Schule vorliegen.

Auch beim Fehlen zu angekündigten Leistungsfeststellungen, z.B. Klassenarbeiten, muss eine angemessene schriftliche Begründung vorgelegt werden. In diesem Fall kann die Leistungsfeststellung wiederholt werden, wenn die Schülerin/der Schüler zeitnah einen Wiederholungstermin mit der Lehrkraft vereinbart; ohne vorherige individuelle Vereinbarung muss eine Schülerin oder ein Schüler damit rechnen, ab der ersten Unterrichtsstunde nach dem Fehlen(!) sofort die Leistungsfeststellung zu erbringen. Andern­falls muss die Leistungsfeststellung mit ungenügend bewertet werden.

Beachten Sie bitte, dass Sie bei Unterrichtsversäumnis nicht nur der Schule gegenüber, sondern auch Ihrem Arbeitgeber gegenüber anzeigepflichtig sind. Sie müssen dann also sowohl bei Ihrem Arbeitgeber als auch bei der Schule für eine Entschuldigung sorgen!

Der Arbeitgeber entschuldigt Ihr Fehlen in der Schule grundsätzlich nicht!

Fehlzeiten im Unterricht

Nach § 23 der Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen hat eine Schülerin oder ein Schüler die Gründe ihres/seines Fernbleibens schriftlich darzulegen. Bei minderjährigen Personen erledigen dies deren Erziehungsberechtigte. Eine entsprechende Vorlage von Nachweisen (z.B. ärztliche Bescheinigung o.ä.) kann jederzeit verlangt werden. Die Gründe sind in angemessener Form schriftlich vorzulegen, also keine Notizzettel oder halb abgerissene Blätter.

Das Schreiben ist der Klassenleitung am nächsten Unterrichtstag vorzulegen, bei längerer Verhinderung spätestens am dritten Fehltag. Zu spät eingehende Entschuldigungen werden in der Regel nicht anerkannt.

Auch beim Fehlen zu angekündigten Leistungsfeststellungen, z.B. Klassenarbeiten, muss eine angemessene schriftliche Begründung vorgelegt werden. In diesem Fall kann die Leistungsfeststellung wiederholt werden, wenn die Schülerin/der Schüler zeitnah einen Wiederholungstermin mit der Lehrkraft vereinbart; ohne vorherige individuelle Vereinbarung muss eine Schülerin oder ein Schüler damit rechnen, ab der ersten Unterrichtsstunde nach dem Fehlen(!) sofort die Leistungsfeststellung zu erbringen. Andern­falls muss die Leistungsfeststellung mit ungenügend bewertet werden.

Entschuldigungsformular für Fehlzeiten

Falls Ihre Klassenleitung von Ihnen das Führen der Fehlzeitenliste verlangt:

Fehlzeitenliste

Befreiung vom Sportunterricht

Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich eingereicht werden. Eine Freistellung vom Sport für ein ganzes Jahr muss zu Beginn des Schuljahres beantragt werden.

Ärztliche Bescheinigungen gelten in der Regel nur für das laufende Schuljahr.

a)     Befreiungen bis zu einem Monat
Befreiungen bis zu einem Monat spricht die Sportlehrkraft aus.
Für vom Sportunterricht befreite Schülerinnen und Schüler besteht in der Regel weiterhin in den Sportstunden Anwesenheitspflicht. Ausnahmen regelt die Klassenleiterin der der Klassenleiter. Diese Regelung wird schriftlich dokumentiert.

b)     Befreiungen über einen Monat hinaus
Über Befreiungen über einen Monat hinaus entscheidet der Schulleiter.
Für vom Sportunterricht befreite Schülerinnen und Schüler besteht in der Regel weiterhin in den Sportstunden Anwesenheitspflicht. Ausnahmen regelt der Schulleiter. Diese Regelung wird schriftlich dokumentiert.

Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wird verlangt, gegebenenfalls auch ein amtsärztliches Attest.

Antrag zur Befreiung vom Sportunterricht

Besondere Maßnahmen beim Sportunterricht

hier: Tragen von Uhren und Schmuckstücken (einschließlich Piercing)

Uhren, Schmuck und Piercing können zu einer Gefährdung der eigenen Person bzw. anderer Schülerinnen und Schüler führen.

Zur besonderen Fürsorgeverpflichtung von Sportlehrkräften gegenüber Schülerinnen und Schülern gehört deshalb auch die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass Uhren und Schmuckstücke für die Dauer des Sportunterrichts abgelegt werden, kleinere Schmuckstücke (auch Piercing), die nicht abgelegt werden können, abgeklebt werden. Bei welchen sportlichen Betätigungen eine Gefährdung gegeben ist, muss die Sportlehrkraft vor Ort entscheiden.

Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler entsprechenden Anweisungen nicht Folge leistet, muss ihr/ihm die Teilnahme an Übungen untersagt werden, die zu einer Gefährdung führen können. Können deshalb Leistungsnachweise nicht erbracht werden, liegt eine Leistungsverweigerung bzw. ein nicht entschuldigtes Versäumnis vor. Die Lehrkraft ist deshalb berechtigt, in diesen Fällen die nicht erbrachte Leistung als „nicht feststellbar“ festzuhalten und dafür die Note „ungenügend“ zu erteilen.

Unfälle auf dem Schulweg oder in der Schule

Im Falle eines Unfalls finden Sie hier eine Vorlage zum Herunterladen. Bitte füllen Sie Vorlage am Computer aus, speichern sie ab und senden Sie die ausgefüllte Datei an khsw@biz-worms.de.

download.gifUnfallanzeige

Falls der Unfall auf dem Schulweg passert ist, ist der download.gifWegefragebogen zusätzlich auszufüllen.

Zu den Unterlagen der Unfallkasse geht es hier.