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Informationen für SchülerInnen
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Geändert: 14. September 2017, 08:10 Nutzer/in: Jens Leilich →
Informationen für Schülerinnen und Schüler
Beurlaubung
Fehlzeiten im Unterricht
Nach § 23 der Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen hat eine Schülerin oder ein Schüler die Gründe ihres/seines Fernbleibens schriftlich darzulegen. Bei minderjährigen Personen erledigen dies deren Erziehungsberechtigte. Eine entsprechende Vorlage von Nachweisen (z.B. ärztliche Bescheinigung o.ä.) kann jederzeit verlangt werden. Die Gründe sind in angemessener Form schriftlich vorzulegen, also keine Notizzettel oder halb abgerissene Blätter.
Das Schreiben ist der Klassenleitung am nächsten Unterrichtstag vorzulegen, bei längerer Verhinderung spätestens am dritten Fehltag. Zu spät eingehende Entschuldigungen werden in der Regel nicht anerkannt.
Auch beim Fehlen zu angekündigten Leistungsfeststellungen, z.B. Klassenarbeiten, muss eine angemessene schriftliche Begründung vorgelegt werden. In diesem Fall kann die Leistungsfeststellung wiederholt werden, wenn die Schülerin/der Schüler zeitnah einen Wiederholungstermin mit der Lehrkraft vereinbart. Andernfalls muss die Leistungsfeststellung mit ungenügend bewertet werden.