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Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz

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Geändert: 24. Januar 2020, 12:41   Nutzer/in: Christian Roßmann  → CR

Inhalte der Ausbildung

Grundlage der Ausbildung sind das Landesverordnung über die Höheren Berufsfachschulen sowie der zugehörige Lehrplan.

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Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachrichtung Sozialassistenz der höheren Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss besitzt.

Dauer 

2 Jahre in Vollzeitform
2 Jahre und 8 Wochen, wenn die Fachhochschulreife angestrebt wird

Abschluss

Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in)
evtl. Fachhochschulreife


Anmeldung

01. März für das kommende Schuljahr

Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen (beglaubigte Zeugniskopien, Verträge etc.) Ihrem Antrag beizufügen. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet!

Aufnahmeanträge im Sekretariat oder Downloadhier zum Herunterladen.

Dem Aufnahmeantrag fügen Sie bitte Nachweise bei, die Ihre Aufnahmevoraussetzungen belegen. Das wird bespielsweise sein:

  • Abschlusszeugnis der mittleren Reife
  • falls Sie die 10. Klasse aktuell noch besuchen: Halbjahreszeugnis der 10. Klasse
  • falls Sie die BF2 besuchen: Halbjahreszeugnis der BF2

Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich im Sekretariat abgeben, genügt eine Kopie und die Vorlage des Originals. Wenn Sie Unterlagen einsenden, müssen die Kopien beglaubigt sein.


Links und Materialien zum Herunterladen

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Merkblatt zur Höheren Berufsfachschule Sozialassistenz (HBFSA)