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Fachgebundene Hochschulreife
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Geändert: 8. Oktober 2017, 16:56 Nutzer/in: Jens Leilich →
Die Fachgebundene Hochschulreife befähigt zum Studium bestimmter Fachrichtungen an Universitäten in ganz Deutschland, die der Vorbildung entsprechen. Wer also z.B. die FHR an der HBFSO erreicht hat, kann an der Berufsoberschule II ohne 2. Fremdsprache nur die fachgebundene Hochschulreife für Studiengänge im Bereich Sozialwesen erlangen. Nähere Informationen gibt es dazu an den Schulen mit beruflichem Gymnasium oder Berufsoberschule II. Diese sind bei der allgemeinen Hochschulreife aufgelistet.