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Anerkennung der Berufsausbildung als qualifizierter Sekundarabschluss I
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Geändert: 2. Februar 2017, 09:18 Nutzer/in: Jens Leilich →
Ein befriedigender Abschluss der Berufsschule kann auf Antrag als Mittlere Reife anerkannt werden. Hierzu ein Auszug aus der Berufsschulverordnung:
§ 9 Gleichwertigkeitsregelungen
(2) Das Abschlusszeugnis der Berufsschule schließt den qualifizierten Sekundarabschluss I ein, wenn
● das Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 aufweist und
● eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit Erfolg abgeschlossen wurde sowie
● ausreichende Fremdsprachenkenntnisse, die einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen, nachgewiesen werden.
(3) Der Gesamtnotendurchschnitt nach Absatz 2 Nr. 1 wird als arithmetisches Mittel der Noten aller Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer des Abschlusszeugnisses auf eine Stelle hinter dem Komma berechnet; es wird nicht gerundet. Soweit für den berufsbezogenen Unterricht nur eine Gesamtnote festgelegt wurde, wird diese sechsfach gewichtet.
Antrag auf Anerkennung der Berufsausbildung als qualifizierten Sekundarabschluss I