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Berufspraktikum

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Geändert: 25. August 2018, 15:42   Nutzer/in: Andrea Köppel  → Andrea Köppel

Grundlage des Berufspraktikums

Bei der berufspraktischen Ausbildung handelt es sich um das sog. Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher nach § 4 Abs. 3 und § 9 der Fachschulverordnung im Fachbereich Sozialwesen.

Ausbildungsstätten

Als Ausbildungsstätten für das Berufspraktikum sind alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, andere sozial- und sonderpädagogischen Praxisfelder oder Ganztagsschulen geeignet, die die Bedingungen des § 9 Abs. 1 der Fachschulverordnung im Fachbereich Sozialwesen erfüllen.

Insbesondere muss der Berufspraktikantin/dem Berufspraktikanten von der Einrichtung eine Anleitung zur Seite gestellt werden, die eine Praxisanleiterfortbildung oder eine als gleichartig anerkannte Fortbildung gemäß der "trägerübergreifenden Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung" nachweisen kann.

Materialien zum Herunterladen

 

Materialien zum Herunterladen zum Thema "Berufspraktikum" finden Sie im Downloadbereich für Schülerinnen und Schüler im Bereich Fachschule Sozialwesen .


Wenn Sie die Zulassung zum Berufspraktikum nicht an der KHSW erworben haben benötigen Sie einen Aufnahmeantrag, den Sie im Sekretariat erhalten oder hier zum Herunterladen. Außer dem Aufnahmeantrag benötigen wir ein Zeugnis mit Zulassung zum Berufspraktikum und einen Ausbildungsvertrag, den wir genehmigen können. Der Aufnahmentrag muss uns bis 1. März vorliegen, die restlichen Unterlagen so bald als möglich.