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Berufsschule

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Geändert: 21. März 2019, 14:34   Nutzer/in: Jens Leilich  → Jens Leilich

Lernortkooperation

Mit Beginn ihrer Berufsausbildung erleben junge Menschen zum ersten Mal ein duales Ausbildungssystem. Das Lernen findet dabei an zwei verschiedenen Orten statt, dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule. Diese beiden Partner erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Sie arbeiten eng und gleichberechtigt zusammen, um eine bestmögliche Berufsausbildung in Theorie und Praxis zu ermöglichen.

Nicht alle Auszubildenden wissen, dass sie für die Dauer der Berufsausbildung grundsätzlich verpflichtet sind, die Berufsschule zu besuchen. Diese Pflicht der Auszubildenden und die Pflicht der Ausbildungsbetriebe, die Auszubildenden zum Berufsschulbesuch anzuhalten, bedeuten auch eine Verpflichtung für die Berufsschule: Sie hat optimale Rahmenbedingungen für den Unterricht zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem, Klassenbildungen, Lehrereinsatz und Stundenpläne rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres festzulegen.

Damit die Berufsschule diese Aufgabe erfüllen kann, senden die Ausbildungsbetriebe bitte die "Anmeldung zum Besuch der Berufsschule", die sie von der zuständigen Kammer nach Registrierung des Ausbildungsvertrages (IHK) bzw. Eintrag in die Ausbildungsrolle (HWK) erhalten haben, so früh wie möglich und vollständig ausgefüllt an die für Ihren Ausbildungsort zuständige Berufsschule. Sie können sich darauf verlassen, dass die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzes, erhoben und verwaltet werden. Allen Ausbildungsbetrieben danken wir für ihre Mithilfe bei der rechtzeitigen Anmeldung zum Berufsschulbesuch und eine gute Zusammenarbeit mit der Berufsschule. Allen Auszubildenden wünschen wir viel Erfolg bei ihrer Berufsausbildung und viel Freude beim Besuch der Berufsschule.

(Aus dem Anschreiben des Ministeriums)

Organisation

Die Berufsschule findet im Rahmen der rheinland-pfälzischen Schulzeiten statt. Das bedeutet, während der Schulferien findet keine Berufsschule statt; Azubis können hier Urlaub nehmen.

Der erste Schultag der Berufsschule ist auch der erste Schultag aller anderen Schulen in Rheinland-Pfalz. An der KHSW startet er um 09:00 Uhr für die neuen Grundstufen im ersten Lehrjahr.

Die Azubis der Fachstufen ab dem zweiten Lehrjahr erhalten in den letzten Schulwochen die Informationen über die neuen Schultage im folgenden Schuljahr.

Anmeldung

Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen (beglaubigte Zeugniskopien, Verträge etc.) Ihrem Antrag beizufügen. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet!

Die Anmeldung erfolgt mit dem bereits ausgefüllten Formular der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer (HWK). Nur, falls dieses nicht rechtzeitig vorliegt, verwenden Sie bitte das folgende Formular.

DownloadAnmeldeformular zum Herunterladen

Mittlere Reife

Anerkennung der Berufsausbildung als qualifizierter Sekundarabschluss I

Berufe an der KHSW

Die KHSW übernimmt den schulischen Teil der Ausbildung für z.B. folgende Berufe:

  • Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik
  • Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik
  • Elektroniker/in für Betriebstechnik
  • Elektroniker/in für Automatisierungstechnik
  • Bäcker/in
  • Chemikant/in
  • Produktionsfachkraft Chemie
  • Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelgewerbe (Bäckerei und Fleischerei)
  • Fleischer/in
  • Maler/in und Lackierer/in
  • Bauten- und Objektbeschichter/in
  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Metallbauer/in
  • Feinwerkmechaniker/in
  • Industriemechaniker/in
  • Gießereimechaniker/in
  • Konstruktionsmechaniker/in
  • Werkzeugmechaniker/in
  • Zerspanungsmechaniker/in
  • Maschinen- und Anlagenführer/in
  • Klempner/in
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in
  • Fahrzeuglackierer/in
  • Zweiradmechaniker/in