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Berufsfachschule Pflege

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Geändert: 15. Februar 2023, 08:03   Nutzer/in: Christian Roßmann  → CR

Inhalte der Ausbildung

Die Berufsfachschule Pflege ist in Rheinland-Pfalz eine staatliche Pflegeschule. Grundlage der Ausbildung sind das Pflegeberufegesetz sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe.

(Auszug aus dem Pflegeberufereformgesetz) Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen.

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen

1. die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen:
  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege,
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
  • Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
  • Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen,
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigen ständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen,
  • Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie diePflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten,
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen,
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen,

2. ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,

3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen.

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre.

 Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung; der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.

Die Pflegeschule trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung. Sie prüft, ob der Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung den Anforderungen des schulinternen Curriculums entspricht.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist,

  • dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist sowie
  • der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird.

Anmeldung

Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen (beglaubigte Zeugniskopien, Verträge, Ärztliches Attest etc.) Ihrem Antrag beizufügen. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet!

Aufnahmeanträge im Sekretariat oder
Download Aufnahmeantrag zum Herunterladen,
Download Anlage A (Bestätigung, dass Sie einen Ausbildungsplatz zugesagt haben) zum Aufnahmeantrag zum Herunterladen und
Download Anlage B (Ärztliches Attest) zum Aufnahmeantrag zum Herunterladen.

??? Online-Anmeldung

Dem Aufnahmeantrag fügen Sie bitte Nachweise bei, die Ihre Aufnahmevoraussetzungen belegen. Das könnten bespielsweise sein:

  • Abschlusszeugnis der mittleren Reife, Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeinrichtung und Gesundheitszeugnis
  • Abschlusszeugnis der Berufsreife, Abschlusszeugnis Altenpflegehilfe, Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeinrichtung und Gesundheitszeugnis

Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich im Sekretariat abgeben, genügt eine Kopie und die Vorlage des Originals. Wenn Sie Unterlagen einsenden, müssen die Kopien beglaubigt sein.


Links und Materialien zum Herunterladen

Download Kooperationsvertrag zwischen der Pflegeschule und dem Träger der praktischen Ausbildung über die Ausbildung von Pflegefachfrauen und -männern

Download Ausbildungsvertrag zwischen der Pflegeschule, Pflegeschülerin/-schüler und Träger der praktische Ausbildung in der Berufsfachschule Pflege

Download Informationsveranstaltung 15.05.2023