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Höhere Berufsfachschule Informationstechnik

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Geändert: 6. Februar 2020, 18:14   Nutzer/in: Christian Roßmann  → CR

Inhalte der Ausbildung

(aus der Landesverordnung zur HBF)

Die höhere Berufsfachschule fördert berufliche und allgemeine Kompetenzen und führt gemäß § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes und § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung zu schulischen Berufsqualifikationen, zur Höherqualifizierung und zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler.

Die höhere Berufsfachschule bildet berufsqualifizierend entsprechend dem Profil der Fachrichtung aus. Die Kompetenzen orientieren sich an den Lernfeldern ausgewählter Berufsgruppen und basieren auf einer Verzahnung von schulischem und beruflichem Lernen.

Der Unterricht in der höheren Berufsfachschule trägt dem Anspruch auf Ganzheitlichkeit Rechnung. Er ist prozessorientiert unter verstärkter Einbindung von handlungsorientiertem Arbeiten und fördert die Selbstlernkompetenz der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße.

(aus dem Lehrplan)

Anspruch der höheren Berufsfachschule ist es, die zur Berufsqualifizierung, zur Höherqualifi-
zierung und die zu einer weiteren Persönlichkeitsbildung notwendigen beruflichen und allge-
meinen Kompetenzen von Schülerinnen und von Schülern zu fördern. Hierzu verbindet die
höhere Berufsfachschule berufsübergreifende mit berufsbezogenen Kompetenzen zur Ent-
wicklung einer beruflichen Handlungsfähigkeit mit einem eigenständigen Profil als staatlich
geprüfte Assistentin bzw. als staatlich geprüfter Assistent. 
Darüber hinaus haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, am Wahlangebot Fach-
hochschulreifeunterricht teilzunehmen. 
Die im Lehrplan ausgewiesenen Kompetenzen orientieren sich an den Lernfeldern ausge-
wählter Berufsgruppen und basieren auf der Verzahnung von schulischem und beruflichem
Lernen.
Die angestrebten Kompetenzen der jeweiligen Fachrichtungen der höheren Berufsfach-
schule sind konsequent an den Anforderungen der berufstypischen Arbeits- und Geschäfts-
prozesse orientiert.
Der Unterricht in der höheren Berufsfachschule soll insbesondere dem Anspruch auf Integra-
tion von Theorie und Praxis im Rahmen der Lernfelder, dem Vermitteln von Arbeitstechniken
und der Förderung von Kompetenzen Rechnung tragen. Selbstgesteuertes Lernen und der
Einsatz von erworbenem Wissen bei der Bearbeitung unterrichtlicher Aufgaben- und Prob-
lemstellungen sind zu fördern.

Der erfolgreiche Besuch der höheren Berufsfachschule Informationstechnik führt zur Berech-
tigung, die Berufsbezeichnung 
„staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent“ oder „staatlich geprüfte informations-
technische Assistentin“
zu führen. 

Grundlage der Ausbildung sind das Landesverordnung über die Höheren Berufsfachschulen sowie der zugehörige Lehrplan.

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzung in die höhere Berufsfachschule, Fachrichtung Informationstechnik,
ist der qualifizierte Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.

Dauer

2 Jahre in Vollzeitform
2 Jahre und 10 Wochen, wenn die Fachhochschulreife angestrebt wird

Abschluss

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Anmeldung

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Links und Materialien zum Herunterladen

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HerunterladenMerkblatt zur Höheren Berufsfachschule Informationstechnik