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Zweitschriften
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Geändert: 6. Oktober 2017, 12:11 Nutzer/in: Jens Leilich →
Amtliche Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen werden nur für Dokumente erstellt, die von der KHSW stammen. Fremde Dokumente dürfen wir nicht amtlich beglaubigen. Bitte bringen Sie das Original und die zu beglaubigenden Kopien mit ins das Sekretariat.
Gebühr: 2€ pro Beglaubigung
Erstellen von Zweitschriften auf Anforderung
Wenn Sie eine Zweitschrift anfordern, müssen sie ihre Berechtigung dafür nachweisen, z.B. durch Vorlage des Personalausweises. Weiterhin müssen Sie die fällige Gebühr bereits bei der Anforderung entrichten. Falls die Zweitschrift nicht erstellt werden kann, wird die Gebühr zurückgegeben.
Falls die Anforderung nicht persönlich erfolgt, kann die Berechtigung durch eine Kopie des Personalausweises nachgewiesen werden. Die Gebühr muss nach Erhalt des Gebührenbescheides im Voraus überwiesen werden, damit die Zweitschrift erstellt und versandt wird.
Gebühr: 10€ pro Zweitschrift, falls sie durch eine Kopie aus dem Archiv gefertigt werden kann, 50€, falls eine Abschrift erstellt werden muss.
Antrag auf Erstellung einer Zweitschrift