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Zweitschriften
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Geändert: 28. September 2017, 15:57 Nutzer/in: Jens Leilich →
Amtliche Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen werden nur für Dokumente erstellt, die von der KHSW stammen. Fremde Dokumente dürfen wir nicht amtlich beglaubigen. Bitte bringen Sie das Original und die zu beglaubigenden Kopien mit ins das Sekretariat.
Gebühr: 2€ pro Beglaubigung
Erstellen von Zweitschriften auf Anforderung
Wenn Sie eine Zweitschrift anfordern, müssen sie ihre Berechtigung dafür nachweisen, z.B. durch Vorlage des Personalausweises. Weiterhin müssen Sie die fällige Gebühr bereits bei der Anforderung entrichten. Falls die Zweitschrift nicht erstellt werden kann, wird die Gebühr zurückgegeben.
Falls die Anforderung nicht persönlich erfolgt, kann die Berechtigung durch eine Kopie des Personalausweises nachgewiesen werden. Die Gebühr muss im Voraus überwiesen werden auf das Konto der Stadt Worms, IBAN DE72 5535 0010 0000 00 0290 bei Sparkasse Worms-Alzey-Ried, BIC MALADE51WOR, Betreff: 99999.14015 Zweitschrift Nachname, Vorname.
Amtliche Beglaubigungen werden nur für Dokumente erstellt, die von der KHSW stammen. Fremde Dokumente dürfen wir nicht amtlich beglaubigen.