Berufsfachschule Pflege
Inhalte der Ausbildung
Die Berufsfachschule Pflege ist in Rheinland-Pfalz eine staatliche Pflegeschule. Grundlage der Ausbildung sind das Pflegeberufegesetz sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe.
(Auszug aus dem Pflegeberufereformgesetz) Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen.
- Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege,
- Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
- Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
- Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
- Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen,
- Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigen ständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen,
- Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie diePflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten,
- Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen,
- Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen,
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist,
- dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist sowie
- der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird.
Anmeldung
Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen (beglaubigte Zeugniskopien, Verträge, Ärztliches Attest etc.) Ihrem Antrag beizufügen. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet!
Aufnahmeanträge im Sekretariat oder Aufnahmeantrag zum Herunterladen,
Anlage A (Bestätigung, dass Sie einen Ausbildungsplatz zugesagt haben) zum Aufnahmeantrag zum Herunterladen und
Anlage B (Ärztliches Attest) zum Aufnahmeantrag zum Herunterladen.
📱🌐💻 Online-Anmeldung
Dem Aufnahmeantrag fügen Sie bitte Nachweise bei, die Ihre Aufnahmevoraussetzungen belegen. Das könnten bespielsweise sein:
- Abschlusszeugnis der mittleren Reife, Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeinrichtung und Gesundheitszeugnis
- Abschlusszeugnis der Berufsreife, Abschlusszeugnis Altenpflegehilfe, Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeinrichtung und Gesundheitszeugnis
Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich im Sekretariat abgeben, genügt eine Kopie und die Vorlage des Originals. Wenn Sie Unterlagen einsenden, müssen die Kopien beglaubigt sein.