Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife

Praktikum nach der Höheren Berufsfachschule

Nach Abschluss der HBF liegt in der Regel der schulische Teil der FHR vor. Durch ein einschlägiges halbjähriges Praktikum wird lt. LVO DBOS FHRU dann die eigentliche FHR erworben und von der Schule ein entsprechendes Zeugnis ausgestellt.

Wer lediglich den Abschluss als Assistentin/Assistent anstrebt, muss außer den vorgeschriebenen bereits durchgeführten 12 bzw. 8 Wochen keine weiteren Praktika ableisten.

Wir erkennen die erfolgreichen Praktika während der Schulzeit an. Das bedeutet also in der Regel unter der Annahme, dass ein Jahr 52 Kalenderwochen hat, dass

  • für die HBFSO noch 14 Wochen
  • für die HBFIN noch 18 Wochen

Praktikum nach Abschluss der HBF abgeleistet werden müssen. Praktika, die vor Beginn der HBF abgeleistet wurden, werden in der Regel nicht anerkannt.

Zum Ausstellen des FHR-Zeugnisses müssen der Schule dann folgende Unterlagen überlassen werden, entweder als beglaubigte Kopie oder Kopie mit Vorlage des Originals.

Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen Ihrem Antrag beizufügen. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet!

Nach Prüfung des Antrages und der Unterlagen wird das FHR-Zeugnis ausgestellt. Dies dauert in der Regel mehrere Arbeitstage.

Anerkennung von Praktika für die Fachhochschulreife, die vor Beginn der schulischen Ausbildung abgeleistet wurden

In Ausnahmefällen können Praktika, die vor Beginn der Höheren Berufsfachschule abgeleistet wurden, für die Erlangung der Fachhochschulreife angerechnet werden. Bitte klären Sie das rechtzeitig vor den Prüfungen ab.

Nach Ableisten eines Praktikums erhalten Sie ein Praktikumszeugnis. Dies ist meist nicht detailliert genug um zu entscheiden, ob das Praktikum einschlägig und damit anrechenbar ist. Wir benötigen daher über das Zeugnis hinaus weitere Informationen.

Dies könnte eine differenzierte Auflistung der Tätigkeiten sein oder ein Berichtsheft. Es genügen aber auch zwei Berichte von ca. je einer DIN-A4-Seite Umfang über durchgeführte Projekte. In jedem Fall müssen diese Unterlagen von der Praktikumseinrichtung abgezeichnet sein.

Wenn aus den vorgelegten Unterlagen zu erkennen ist, dass die Zeiten als einschlägiges Praktikum  im Sinne des §7(1) Nr 4a der LVO über die DBOS und den FHRU anerkannt werden können, erhalten Sie von uns eine Anerkennungsbestätigung und nach bestandener Fachhochschulreifeprüfung und bestandener Prüfung der Höheren Berufsfachschule unmittelbar ein Zeugnis der Fachhochschulreife. Bitte bewahren Sie alle Praktikumszeugnisse gut auf, sie werden ebenso wie Ihr Abschlusszeugnis der Höheren Berufsfachschule zum Bestandteil Ihres Fachhochschulreifezeugnisses und müssen immer zusammen mit ihm vorgelegt werden.