Fachschule Altenpflege
Inhalte der Ausbildung
(Auszug aus dem Altenpflegegesetz) Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:
- die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege,
- die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen,
- die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte,
- die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung,
- die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung,
- die umfassende Begleitung Sterbender,
- die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind,
- die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
- die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und
- die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger.
Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Altenpflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Altenpflege stehen.
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung drei Jahre
Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.
Der Unterricht wird in Altenpflegeschulen erteilt, das sind in Rheinland-Pfalz Fachschulen für Altenpflege. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist,
- dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist sowie
- der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird. (Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer müssen einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer um ein Jahr stellen.)
Verkürzung der Ausbildung
Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung verkürzt werden: für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger mit dreijähriger Ausbildung um bis zu zwei Jahre, für Altenpflegehelferinnen, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Heilerziehungspflegehelferinnen, Heilerziehungspflegehelfer, Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer um bis zu einem Jahr.
Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird. Die Verkürzung darf die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles nicht gefährden.
Bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung kann die Dauer der Ausbildung um ein Drittel verkürzt werden, wenn die Person mindestens zwei Jahre im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung in einer Pflegeeinrichtung Aufgaben im Pflegebereich wahrgenommen hat. Vor einer Bewerbung an der Fachschule prüfen die Arbeitsagenturen die formalen Voraussetzungen der in Frage kommenden Personen. Hierzu gehört auch ein berufspsychologisches Gutachten, das bestätigt, dass durch eine Verkürzung der Ausbildungserfolg nicht gefährdet ist. Liegen die formalen Voraussetzungen für eine Verkürzung vor, kann die Umschülerin/der Umschüler bei der Fachschule einen Antrag auf Verkürzung stellen. Im Rahmen einer Kompetenzfeststellung wird dann darüber entschieden, ob dies möglich ist. Die Kompetenzfeststellung dient dazu, zu überprüfen, ob die in der praktischen Arbeit erworbenen informellen und non-formalen Kompetenzen ausreichen, um auch bei einer Verkürzung den Ausbildungserfolg zu gewährleisten.
Fachhochschulreife
Der Abschluss der Fachschule für Altenpflege ist nach §11 Abs. 6 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz. Schülern der Fachschule wird die Fachhochschulreife, die zu einem Studium an Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, zuerkannt, wenn sie das Abschlusszeugnis erhalten haben, einen qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Bildungsstand, der zur Aufnahme in die Fachoberschule berechtigt, nachweisen können und am Fachhochschulreifeunterricht teilgenommen und die Fachhochschulreifeprüfung bestanden haben.
Anmeldung
Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen (beglaubigte Zeugniskopien, Verträge, Gesundheitszeugnis etc.) Ihrem Antrag beizufügen. Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet!
Die Ausbildung erfolgt nur noch im 3. Ausbildungsjahr im Schuljahr 2021/22. Aufnahmeanträge im Sekretariat oder hier zum Herunterladen.
Dem Aufnahmeantrag fügen Sie bitte Nachweise bei, die Ihre Aufnahmevoraussetzungen belegen. Das könnten bespielsweise sein:
- Abschlusszeugnis der mittleren Reife, Ausbildungsvertrag mit einer Altenpflegeinrichtung und Gesundheitszeugnis
- Abschlusszeugnis der Berufsreife, Abschlusszeugnis Altenpflegehilfe, Ausbildungsvertrag mit einer Altenpflegeinrichtung und Gesundheitszeugnis
Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich im Sekretariat abgeben, genügt eine Kopie und die Vorlage des Originals. Wenn Sie Unterlagen einsenden, müssen die Kopien beglaubigt sein.
Links und Materialien zum Herunterladen
Infoseite des zuständigen Bundesministeriums: https://www.altenpflegeausbildung.net/ Dort finden Sie Links zu Altenpflegeschulen und potenziellen Ausbildungsbetrieben.
Materialien, die im Rahmen der Ausbildung benötigt werden, finden Sie hier als editierbares Word-Dokument und als PDF-Datei.
Zur besseren Übersicht sind die Dokumente in drei Kategorien eingeteilt:
Zu Beginn der Ausbildung:
Schülerinnen und Schüler müssen mit einem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag schließen. Dieser muss von der Schule vor Beginn der Ausbildung genehmigt werden. Der folgende Mustervertrag ist genehmigungsfähig.
Ausbildungsvertrag als Word-Dokument zum Herunterladen
Ausbildungsvertrag als PDF-Datei zum Herunterladen
Kooperationsvertrag als Word-Dokument zum Herunterladen
Im Laufe der Ausbildung:
Bericht über die fachlichen Leistungen im ersten Ausbildungsjahr (Word)
Bericht über die fachlichen Leistungen im ersten Ausbildungsjahr (PDF)
Bericht über die fachlichen Leistungen im Praktikum (300h) (Word)
Bericht über die fachlichen Leistungen im Praktikum (300h) (PDF)
Bericht über die fachlichen Leistungen im zweiten Ausbildungsjahr (850h) (Word)
Bericht über die fachlichen Leistungen im zweiten Ausbildungsjahr (850h) (PDF)
Bericht über die fachlichen Leistungen im dritten Ausbildungsjahr (800h) (Word)
Bericht über die fachlichen Leistungen im dritten Ausbildungsjahr (800h) (PDF)
Dokumentation der Fehlzeiten (PDF)
Zum Ende der Ausbildung / Prüfung:
Zustimmung zur Durchführung der praktischen Prüfung (PDF)
Stundentafel
Nr. |
Modulbezeichnung |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
1 |
In den Beruf Altenpflege eintreten |
120 | ||
2.1 |
Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen |
160 | 160 | 160 |
2.2 |
Dementiell erkrankte und gerontopsychiatrisch veränderte alte Menschen pflegen |
120 | 60 | 60 |
3 |
Anleiten, beraten und Gespräche führen |
40 | 40 | |
4 |
Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen |
120 | ||
5 |
Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren |
60 | 60 | 40 |
6 |
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken |
60 | 80 | 60 |
7 |
Anthropologisch-soziale Aspekte altenpflegerischen Handelns in religiöser Perspektive erschließen (Religion/Religionsgeragogik) |
80 | 60 | 60 |
8 |
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
60 | 40 | |
9 |
An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken |
40 | ||
10 |
Mit Krisen und schwierigen Situationen umgehen |
80 | ||
11 |
Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen |
60 | ||
12 |
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
40 | 40 | |
13 |
Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen |
40 | ||
14 |
Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen |
80 | ||
15 |
Die eigene Gesundheit erhalten und fördern |
40 | ||
16 |
Berufliches Selbstverständnis entwickeln |
40 | ||
WP |
Wahlpflichtmodul Anatomie/Physiologie |
40 | 80 | 40 |