Sabine Horst, Telefon (06241) 853-4301, E-Mail
📧 Bitte senden Sie zunächst die notwendigen Unterlagen per E-Mail, indem Sie diese fotografieren oder einscannen und hier klicken. - Abschlusszeugnis der Berufsschule - ggfls. Prüfungszeugnis der Kammer - Nachweis über die berufliche Tätigkeit, z. B. Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis - Personalausweis/Aufenthaltstitel/...
Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge in den Fachbereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung sowie Ernährung und Hauswirtschaft §14 Abs. 2: Soweit die Berufstätigkeit nicht bei Eintritt in einen Bildungsgang nachgewiesen werden kann, muss sie bei Teilzeitbildungsgängen von Beginn des Fachschulbesuchs an abgeleistet werden [...]. Sofern eine abgeschlossene oder eine der jeweiligen Fachrichtung entsprechende Berufsausbildung nicht vorliegt, muss bei Teilzeitbildungsgängen die erforderliche einschlägige Berufstätigkeit bereits bei Eintritt in einen Bildungsgang mindestens zur Hälfte abgeleistet sein.
Ich beantrage einen Schulplatz nach Maßgabe meiner vorstehend gemachten Angaben. Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Antrag nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig gemacht habe. Die geforderten Nachweise sind beigefügt. Mir ist bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben ordnungswidrig sind und zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren oder – bei Feststellung nach der Aufnahme – zum Widerruf führen können.
Ich stimme zu, dass die folgenden Daten nach §67 des Schulgesetzes und unter Berücksichtigung der allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz erhoben und zum Zweck der Bewerbung und des Schulbesuchs verarbeitet werden. Das Informationsblatt der Schule gemäß Datenschutz-Grundverordnung habe ich erhalten. Es ist auch jederzeit im Sekretariat oder auf der Website khsw.biz-worms.de einsehbar.